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Zulassung eines Neuwagens

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Info

Sie möchten ein neues Auto aus Deutschland anmelden?

Das Auto kommt neu aus der Fabrik und ist vorher noch nie auf der Straße gewesen?

Dafür brauchen Sie bestimmte Papiere.

Benötigte Unterlagen

Hier ist die Liste der Papiere, die Sie benötigen:

  • Fahrzeug·brief - er heißt offiziell "Zulassungsbescheinigung Teil II".
  • Versicherungs-Bestätigung. Das ist eine Nummer, die Sie von Ihrer Versicherung bekommen. Die Nummer nennt sich "eVB-Nr.".
  • Personalausweis oder Reisepass. Bei einem Reisepass, benötigt man auch eine Melde·bestätigung.
  • COC-Papier.     Das ist eine Bestätigung, dass ihr Auto den Regeln der Europäischen Gemeinschaft entspricht.
    Das Papier heißt offiziell "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung".
  • Manchmal benötigt man noch eine Daten·bestätigung.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.                                                                            Mit dem erlaubt man, dass die Steuer für das Auto vom Konto abgebucht wird.

Manche Menschen haben in ihrem Pass oder Aufenthaltstitel den Satz
"Personalien laut eigenen Angaben".

Diese Menschen müssen der KFZ-Zulassungsbehörde besondere Papiere zeigen.

Diese Papiere beweisen, dass sie wirklich so heißen und so alt sind, wie sie gesagt haben.

Es gibt einige Papiere, die sie zeigen können.

Zum Beispiel:

  • Steuerbescheid vom Finanzamt
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • Bescheinigung von der Schule, Universität oder Ausbildungs·betrieb
  • Zeugnisse

Es gibt noch mehr Papiere, die sie zeigen können.

Die Liste ist nicht vollständig.

Wenn Sie eine Firma haben oder ein Verein sind:
Benötigen Sie:

  • eine aktuelle Anmeldung ihres Gewerbe - das ist die Gewerbe·anmeldung.
  • Als Firma: einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Als Verein: einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister.
  • den Personalausweis oder den Reisepass des Chefs oder Vorsitzenden.
    Das kann das Original sein oder eine Kopie.

Das müssen Sie auch beachten:
ob Sie alleine entscheiden können oder ob mehrere Leute entscheiden müssen.
Das nennt man Einzel·prokura oder Gesamt·prokura.

Wenn Sie ein Einzel·unternehmen haben:

Benötigen Sie

  • eine aktuelle Anmeldung ihres Gewerbe - das ist die Gewerbe·anmeldung.
  • den Personalausweis oder den Reisepass.
    Das kann das Original sein oder eine Kopie.
  • Zusätzlich benötigen Sie eine Melde·bescheinigung. Das Papier zeigt, wo Sie wohnen.

 

Ein wichtiger Hinweis:

Das SEPA-Basis·lastschrift·mandat und der Auszug aus dem Handelsregister dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Wenn Sie jemanden zum Zulassen beauftragen wollen:

  • Müssen Sie dieser Person eine Vollmacht geben.
  • Die beauftragte Person benötigt eigenen Personalausweis oder Reisepass.
    Sie finden das Formular für die Vollmacht im Bereich "Formulare".

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:

  • Beide Elternteile müssen einverstanden sein.
    Sie geben ihr Einverständnis mit einem Formular.
  • Beide Elternteile müssen ihren Personalausweis oder Pass zeigen.
    Ist nur ein Elternteil sorge·berechtigt?
    Dann benötigen wir den Beschluss vom Gericht darüber.

Ein Auto zulassen für ein Kind oder einen Jugendlichen:

Das geht nur in bestimmten Fällen.

Zum Beispiel, wenn das Kind eine Behinderung hat und dadurch weniger Steuern zahlen muss.

Oder wenn das Kind schon einen Führerschein hat.

Sollten Sie keine Melde·bescheinigung / Gewerbe·anmeldung zur Hand haben?
Dann kann diese hier gesucht werden.

Aber das kostet Geld.

Die Suche nach der Melde-Bescheinigung kostet 10 Euro.

Die Suche nach der Gewerbe-Anmeldung kostet 15 Euro.

Wir dürfen aber nur suchen, wenn Sie in Darmstadt wohnen.

Rechts·grundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

 In diesem Gesetz steht, was man mit Autos machen darf und was nicht.

Gebühren / Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
Die Gebühren liegen zwischen 26,90 € und 60,00 €, die Sie zahlen müssen.
Wenn Sie ein besonderes Kennzeichen für ihr Auto wünschen, kostet das 10,20 €.

Wenn Sie das Kennzeichen schon vorher reservieren wollen, kostet das 2,60 €.

Wichtig:

Die Gebühren hier sind nur Beispiele.

Es kann sein, dass Sie mehr oder weniger bezahlen müssen.

Das hängt davon ab, was Sie genau wollen und benötigen.


Sie können die Gebühr mit Bar·geld oder auch mit EC-Karte und ihrer PIN bezahlen.

Dazu kommen noch die Kosten für die Kennzeichen·schilder.

Die Schilder bekommen Sie bei den Schilder·herstellern in der Stadt.