In bestimmten Fällen können Krankenhausbehandlungskosten im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Krankenversicherungsverhältnis besteht und die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen besonders in Bezug auf Einkommen und Vermögen gegeben sind.
Bei geplanten Aufnahmen zu einer Krankenhausbehandlung wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Aufnahme an das Amt für Soziales und Abteilung Altenhilfe, Sachgebiet Unterhalt und Betreuungsstelle. Der Antrag für Stationäre Krankenhilfe ist sehr umfangreich, kann aber auch gerne zugesandt werden.
Die wirtschaftliche Bedürftigkeit ist nachzuweisen.