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Unterbringung und Leistungsgewährung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Info

  • Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVfG)
  • Ausstellung von Zweitschriften von Bundesvertriebenenausweisen, Beglaubigung von Wysows.
  • Entgegennahme von Anträgen auf Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe (Regierungspräsidium).
  • Bescheinigung des Vertriebenenstatus zur Vorlage beim Rententräger.

Benötigte Unterlagen

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.