Zurück

Umlegungsverfahren

Info

Die Baulandumlegung ist ein Grundstückstauschverfahren. Der Verfahrensablauf der klassischen Umlegung ist in den §§ 45 – 79 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt, die Vereinfachte Umlegung ist ab § 80 BauGB beschrieben.

Ziel der Umlegung ist es, Grundstücke so zu verändern, das sie sich nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung eignen. Innerhalb der Umlegung müssen auch die erforderlichen Flächen für die Straßen, Wege und Grünflächen zur Verfügung gestellt werden.

In den meisten Fällen ist ein Bebauungsplan Grundlage für die Neugestaltung der Flächen. Die Umlegung wird von der Gemeinde als Umlegungsstelle in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

 §§ 45 bis 84 Baugesetzbuch ( Umlegung und vereinfachte Umlegung )

Gebühren

Bei amtlichen Verfahren trägt die Stadt die Verfahrenskosten.