Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung.
Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:www.gaa-darmstadt.de
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalApply for an expert opinion on the market value of a plot of land or the right to a plot of land
Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes HessenDie notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
§ 193 Absatz 1 bis 4 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmobilienwertV)
§ 7 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
§ 14 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)
Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Anlage 3 VwKostO-MWEVW)
Section 193 (1) to (4) of the Building Code (BauGB)
§ 6 Real Estate Valuation Ordinance (ImmobilienwertV)
§ 7 Implementing Ordinance to the Building Code (BauGB-AV)
§ 14 Implementing Ordinance to the Building Code (BauGB-AV)
Excerpt from the administrative costs regulation for the business area of the Ministry of Economic Affairs, Energy, Transport and Housing (Annex 3 VwKostO-MWEVW)