Vergabe von Standplätzen für:
Standplatzgenehmigung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalStandplatzgenehmigung
Stand permit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung