Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung haben das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Daten, der in der Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Anfrage kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.
Schriftliche Anfragen sind an das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt oder per Mail an meldeamt@darmstadt.de zu richten.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungsnummer melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
keine