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Hausauskünfte/Eigentümerauskünfte

Kurzinfo

Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung haben das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Daten, der in der Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.

Info

Die Anfrage kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.

Schriftliche Anfragen sind an das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt oder per Mail an meldeamt@darmstadt.de zu richten.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungsnummer melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.

Benötigte Unterlagen

  • Die antragstellende Person hat sich auszuweisen (Personalausweis, Reisepass).
  • Das Eigentum an dem Objekt ist nachzuweisen (Grundbuchauszug, Bescheid über Grundbesitzabgaben, wie z. B. Grundsteuerbescheid) 
  • Eine Begründung, weshalb die Auskunft benötigt wird (Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses)

Rechtsgrundlagen

§ 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz 

Gebühren

keine