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Futtermittelüberwachung

Info

Die amtliche Futtermittelüberwachung, als Teil des vorbeugenden Verbraucher­schutzes, überwacht Erzeuger, Hersteller und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art. Das AVV der Stadt Darmstadt ist hierbei im Rahmen der Amtshilfe tätig.

Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahme mit anschließenden Laboruntersuchungen vorwiegend auf unerwünschte und verbotene Stoffe, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft. Um den Behörden die Überwachung der Betriebe zur erleichtern, hat die EU bestimmten Betriebstypen besondere Registrierungs- und Zulassungspflichten auferlegt.

Das Regierungspräsidium in Gießen, Dezernat 51.3, ist flächendeckend zuständig für alle Futtermittelbetriebe in Hessen (Adresse RP Gießen, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar, Internet: www.rp-giessen.de; Fax: 0641-303-5108).

Rechtsgrundlagen

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002