Hierbei ist zunächst der beabsichtigte behindertengerechte Umbau durch das nebenstehende Formular anzumelden.
Welcher Bau ist förderungsfähig?
Eigengenutzte Eigentumswohnungen, Wohnhäuser mit bis zu 2 Wohnungen, aber maximal eine Wohnung für die Bauherrschaft oder Käufer/innen.
>> Informationen, Richtlinien, Antragsvordrucke u.s.w. zu den aktuellen Bauförderungsprogrammen.
Nach Absprache