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Bauförderung

Kurzinfo

 

  • Prüfung der Einhaltung von Einkommens-, Belastungs- und Wohnflächengrenzen.
  • Gewährung von Kostenzuschüssen nach den Richtlinien für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum.

Hierbei ist zunächst der beabsichtigte behindertengerechte Umbau durch das nebenstehende Formular anzumelden.
 

Welcher Bau ist förderungsfähig?
Eigengenutzte Eigentumswohnungen, Wohnhäuser mit bis zu 2 Wohnungen, aber maximal eine Wohnung für die Bauherrschaft oder Käufer/innen.

>> Informationen, Richtlinien, Antragsvordrucke u.s.w. zu den aktuellen Bauförderungsprogrammen.

Benötigte Unterlagen

Nach Absprache