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Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland

Info

  • Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft
  • Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und möchten im Ausland heiraten?

Bitte erkundigen Sie sich bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur Hochzeit benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland (Botschaft bzw. Konsulat).

Sollten Sie lediglich eine „Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung" benötigen, so genügt eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Einwohnerwesen bzw. von der jeweiligen Außenstelle in den Bezirksverwaltungen. Weitere Infos erhalten Sie unter: https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?l=1&mr=20&smr=200&p=34

Verlangt das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie in Darmstadt wohnen, füllen Sie bitte den Beratungsbogen aus. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt Ihres letzten, inländischen Wohnsitzes zuständig. Wenn dies Darmstadt ist, bitte auch den Bogen ausfüllen und zusenden.

Gebühren

  • 47,-- EUR wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 23,50 EUR wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
  • Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen


Näheres zu unseren Gebühren entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamts.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Teaser

Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

  • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
  • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
  • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
  • Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.

Online-Beantragung:

  • Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
     

Voraussetzungen

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.

Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis-ses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.

Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandes-gericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstam-mung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
  • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Stan-desamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Frist: 1 Monat
     

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.

Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.

Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

 

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Ausländer/innen auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates erhalten, um das diese sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung. 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung" im Hessen-Finder.

https://verwaltungsportal.hessen.de/buerger?pv_lage=1000000&suche=eheschlie%C3%9Fung%E2%80%8B

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

07.11.2022