Zurück

Anerkennung von ausländischen Scheidungsurteilen

Info

Anträge auf Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen zur Prüfung beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.


Sie wurden im Ausland geschieden und möchten Ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen?
Scheidungen aus dem Ausland bedürfen in der Regel der Anerkennung durch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, um auch für den deutschen Rechtsbereich gültig zu sein. Hier finden Sie weitere Informationen: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/familie-und-vormundschaft/auslandsehesachen

 

Bitte kontaktieren Sie uns per Email standesamt@darmstadt.de und lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten.      


Gebühren

  • Bei Scheidungsanerkennungen beim Oberlandesgericht erhalten Sie direkt von dort eine Gebührenrechnung, deren Höhe sich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen der antragstellenden Person richtet.
  • Beim Standesamt fallen in der Regel nur die Portokosten an. Im Einzelfall können aber auch Eidesstattliche Versicherungen oder weitere Urkunden vom Standesamt Darmstadt erforderlich sein. Hierzu beachten Sie bitte unseren Auszug aus den Gebühren des Standesamts (siehe Formularbox).