Für Verbaumaßnahmen und Baugruben im Zuge privater Hochbaumaßnahmen ist ein Gestattungsvertrag notwendig.
Bei Verbaumaßnahmen mit und ohne Rückverankerung und für Baugruben, die in öffentliches Gelände eingreifen, ist ein Gestattungsvertrag notwendig.
Nachstehende Unterlagen 2fach: