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Marktplatz-Anmietung, Platzvergabe

Info

Vergabe von Standplätzen für:

  • Wochenmarkt auf dem Marktplatz
  • Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz,
  • Jahrmarkts- und Kirchweihveranstaltungen unter anderem für Frühjahrsmesse, Weinfest und Kunsthandwerkermarkt,
  • Durchführung von Frühjahrs- und Herbstflohmarkt pro Kalenderjahr.

Benötigte Unterlagen

  • Formlose Bewerbung an obengenannte Adresse
  • gültige Reisegewerbekarte

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

https://www.hessenfinder.de/portal/?SEARCHLETTER=S&PSTID=8965679&SOURCE=PstView

Anträge / Formulare

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Herausgebende Stelle