Der Eigentümer einer Wohnung hat das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Daten, der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Anfrage kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt oder per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungsnummer melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Bundesmeldegesetz §50 Abs. 4
Dieser Service ist gebührenfrei.