Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Wegen unterschiedlicher betrieblicher und tätigkeitsbezogener Gegebenheiten und Anforderungen ist ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter erforderlich.
Gebühren auf Anfrage
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner
Antragsformular
Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen
04.09.2020