Bereich:
1. Finanzierung ambulanter und stationärer Maßnahmen der Jugendhilfe
2. Ermäßigung/Freistellung von Kindertagesstättengebühren Innerhalb der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe erfolgt nach der Installierung der Jugendhilfe durch den Städtischen Sozialdienst die Finanzierung und Einnahmerealisierung.
Auf Antrag können Gebühren für Kindertagesstätteneinrichtungen ermäßigt bzw. erlassen werden. Den Antrag können Sie hier ausdrucken und ausfüllen.
Für die Beratung in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe fallen keinerlei Kosten oder Gebühren an.