Beistandschaft gemäß §§ 1712, 1713 BGB
Die Beistandschaft umfasst u.a. folgende Aufgaben:
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, gemäß § 18 SGB VIII
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder die junge volljährige Person (bis zum 21. Lebensjahr), kann sich beim Jugendamt bezüglich der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beraten lassen. Auch bietet das Jugendamt weitere Unterstützung bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche an.
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung der Beistandschaft oder einer Beratung einen Termin. Zur Bearbeitung der Beistandschaft ist ein persönliches Gespräch notwendig.
Zuständigkeiten nach dem Familiennamen des Kindes:
Buchstabe A - G, Frau Bechtold
Buchstabe H - M, Herr Herdel
Buchstabe N - Z, Frau Schlüter
Anfragen richten Sie bitte an: beistandschaften@darmstadt.de