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Beistandschaften

Info

Beistandschaft gemäß §§ 1712, 1713 BGB

Die Beistandschaft umfasst u.a. folgende Aufgaben:

  • Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht, falls der Vater zur freiwilligen Anerkennung nicht bereit ist
  • Berechnung des Unterhaltsanspruchs des Kindes und regelmäßige Überprüfung der Unterhaltshöhe
  • Antrag auf Festsetzung des Unterhalts beim Familiengericht, falls der unterhaltspflichtige Elternteil freiwillig keinen Unterhalt zahlt
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

 
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, gemäß § 18 SGB VIII

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder die junge volljährige Person (bis zum 21. Lebensjahr), kann sich beim Jugendamt bezüglich der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beraten lassen. Auch bietet das Jugendamt weitere Unterstützung bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche an.

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung der Beistandschaft oder einer Beratung einen Termin. Zur Bearbeitung der Beistandschaft ist ein persönliches Gespräch notwendig.

Zuständigkeiten nach dem Familiennamen des Kindes: 
Buchstabe A - G, Frau Bechtold
Buchstabe H - M, Herr Herdel 
Buchstabe N - Z, Frau Schlüter

Anfragen richten Sie bitte an: beistandschaften@darmstadt.de