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Lebensbescheinigung (u. a. zur Vorlage bei der Rentenversicherung) - Ausstellung

Info

Als Nachweis kann die Rentenversicherung die Vorlage einer Lebensbescheinigung verlangen. Diese kann bei der Meldebehörde persönlich beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

  • § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
  • § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

Gebühren

Für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung kostenfrei

Wird kein Nachweis der Versicherung bzgl. dem Bedarf einer Lebensbescheinigung vorgelegt, fallen Gebühren in Höhe von 9,00 € pro Lebensbescheinigung an.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Leistungsbeschreibung

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

 

Teaser

Wenn ein Rentenversicherungsträger eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese bei bestimmten Stellen anfordern.

Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes

Welche Gebühren fallen an?

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
  • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
    • Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Herausgebende Stelle

Unterstützende Institutionen

Deutsche Post Renten Service

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.07.2022