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Chancenkarte

Beschreibung

Die Chancenkarte kann einem Ausländer erteilt werden, wenn
1. er eine Fachkraft ist oder
2. er nach Maßgabe der Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz eine ausreichende Punktzahl für die Erfüllung von Merkmalen nach § 20b Absatz 1 AufenthG erhalten hat.

Erwerbstätigkeit
Die Chancenkarte berechtigt dazu,
1. eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche auszuüben und
2. eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen auszuüben, die jeweils

a) qualifiziert sein muss,
b) auf eine Ausbildung abzielen muss oder
c) geeignet sein muss, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d AufenthG aufgenommen zu werden.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • ausreichender Wohnraum

1. mindestens zweijähriger anerkannter Berufsabschluss oder ausländischer Hochschulabschluss oder
2. mindestens 6 Punkte aus § 20b AufenthG erfüllen (z. B. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Deutschlandbezug, potenzial des mitziehenden Partners)

Mehr Informationen zur Chancenkarte und zur Berechnung des Punktesystems erhalten Sie hier

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    → Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder
    → Sperrkonto (es muss mindestens ein Betrag in Höhe von 1.027 Euro zur Verfügung stehen, andernfalls können z. B. höhere Mietkosten eine Berechnung nach dem tatsächlichen SGB II-Bedarf rechtfertigen)
    →Verpflichtungserklärung
  • Krankenversicherungsnachweis
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Nachweis über zweijährige anerkannte Berufsausbildung oder ausländischen Hochschulabschluss
  • Wenn Punktesystem angewandt wird: Nachweis über Deutschsprachkenntnisse, Berufserfahrung etc.

 

Rechtsgrundlagen

§ 20a und b Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.