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Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind. Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung der konkreten freiberuflichen Tätigkeit. Eine darüber hinausgehende Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Freiberufliche Tätigkeit
    Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes handeln.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres entweder über eine monatliche Rente von 942,00 Euro (für mindestens 12 Jahre) oder ein Vermögen von 135.648,00 Euro verfügen können.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
    → Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    → Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte. Wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Ertragsvorschau
  • Bei Künstlern und Sprachlehrern:Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte z.B. eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten
  • Wenn Sie auf Honorarbasis tätig werden wollen: Absichtserklärungen („Letter of intent“) zur Zusammenarbeit; Vorlage von mindestens 2 Absichtserklärungen (mit Angaben zu Art und Umfang und Beschreibung der Tätigkeit)
  • Nachweis über den durchschnittlichen Nettogewinn (vom Steuerberater auszufüllen)
  • Honorarverträge
  • Lebenslauf / Curriculum vitae inklusive Nachweisen zum beruflichen Werdegang, Qualifikationsnachweise, Studienabschlüsse, Berufsabschlüsse, Diplome, Referenzen/Förderer
  • sofern für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Anwaltszulassung
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben):
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung erbringen durch:ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    →eigenes Vermögen
    →erworbene Rentenanwartschaften oder
    →Betriebsvermögen
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

    Bitte beachten Sie, dass eine freiberufliche Tätigkeit erst ausgeübt werden darf, wenn der entsprechende Aufenthaltstitel erteilt wurde.

Rechtsgrundlagen

§ 21 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.