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Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch kommt in der Regel erst ab der 9. Klasse in Betracht. Bei einem Schüleraustausch kann der Aufenthalt auch für untere Klassenstufen ermöglicht werden.

Die Teilnahme am Schulunterricht begründet keinen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck.

Visumspflicht
Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein Aufenthaltstitel zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch berechtigt nicht zur Ausübung der Erwerbstätigkeit.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Bescheinigung der Schule
  • Bei Minderjährigkeit (bis 18 Jahren):
    →Zustimmung der Eltern und Vertreter im Inland

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
    →Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 12.328,80 Euro Guthaben bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 6,164.40 Euro ausreichend sein).
    → Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein
    → Verpflichtungserklärung
    → Stipendienbescheinigung
    → Bei Austauschschüler: Schriftliche Erklärung der Gasteltern, dass Unterkunft, Beköstigung und Taschengeld gewährt werden
  • Krankenversicherungsnachweis:
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Bescheinigung der Schule (Aus der Bescheinigung der Schule müssen die Dauer, die Rahmenbedingungen und eventuelle Kosten des Schüleraustauschs bzw. des Schulbesuchs hervorgehen.)
  • Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch
  • Schulzeugnisse (für Austauschschüler nicht erforderlich)
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern:
    → Unter 18 Jahren: Es muss eine schriftliche, notariell beglaubigte Erklärung der Personensorgeberechtigten vorgelegt werden.
    → Unter 16 Jahren: Zusätzlich müssen die Eltern eine verantwortliche erwachsene Betreuungsperson benennen.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.