Für eine qualifizierte betriebliche Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung gelten folgende Voraussetzungen:
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.
§ 16a Abs. 1 AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte