Beschreibung
Für eine qualifizierte betriebliche Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung gelten folgende Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Qualifizierte Berufsausbildung:
Die Berufsausbildung muss zu einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsabschluss führen.
- Ausreichende Sprachkenntnisse:
Die für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. In der Regel sind das ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Ausbildungseinrichtung während der Ausbildung eine individuelle Sprachförderung gewährt oder bestätigt, dass die Sprachkenntnisse für die Absolvierung der qualifizierten Berufsausbildung ausreichend sind.
- Bei einer betrieblichen Ausbildung ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte