Informationsblatt "Einkommensgrenzen im geförderten Wohnungsbau"
Sie brauchen eine sozial geförderte Wohnung in Darmstadt?
Dann registrieren Sie sich bei der Wohnungsvermittlungsstelle des Amtes für Wohnungswesen, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, als wohnungssuchend. Registrieren bedeutet anmelden.
Wenn Sie registriert sind, brauchen Sie keinen Wohnberechtigungsbescheinigung.
Sie brauchen außerhalb von der Stadt Darmstadt eine sozial geförderte Wohnung?
Dann bekommen Sie Wohnberechtigungsscheine für außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Regel in ganz Hessen.
Es gibt Registrier- und Vergaberichtlinien.
Das bedeutet: nach diesen Richtlinien werden die Wohnungen an Sie vermittelt.
Info
Aufteilung der Zuständigkeiten:
Herr Arent |
A - Bor |
Frau Klinger |
Bos - Gl |
Frau Rhein |
Gm - Lo |
Frau Müller |
Lp - Plh |
N. N. |
Pli - Sim |
Frau Abt |
Sin - Z |
Benötigte Unterlagen
vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Dann brauchen Sie eine Haushaltsbescheinigung. Diese muss von der Meldebehörde abgestempelt sein.
Vordruck Haushaltsbescheinigung
Freizügigkeit bedeutet: Sie können sich innerhalb der EU frei bewegen.
und die beide jünger als 40 Jahre alt sind
Rechtsgrundlagen
1 % Mieterhöhungsbegrenzung der bauverein AG
Bei Mieterhöhungen bis zum 31.12.2024 können Haushalte, welche in einer freifinanzierten Wohnung in Darmstadt wohnen, beim Amt für Wohnungswesen ihr Einkommen überprüfen lassen. Wenn es nötig ist, wird die Mieterhöhung auf 1 % begrenzt.
Wird ihre Miete erhöht, dann erhalten Sie automatisch ein Antragsformular für das Amt für Wohnungswesen. Bitte legen Sie die für Sie zutreffenden Dokumente zu dem Antrag dazu.
Das Amt für Wohnungswesen prüft danach, ob Sie unter die Einkommensgrenze für mittlere Einkommen fallen. Wenn das der Fall ist, bekommen die darüber eine Bescheinigung. Bitte reichen Sie die Bescheinigung dann bei der bauverein AG ein.
Bitte beachten Sie die Fristen aus den Mieterhöhungsschreiben der bauverein AG unbedingt. Es gibt nämlich keinen Rechtsanspruch durch unsere Serviceleistung.
Wohnungstauschprogramm mit der bauverein AG
Zwischen der bauverein AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bisher bis zum 31.12.2024.
Das Tauschprogramm soll Ihnen dabei helfen eine angemessene Wohnung zu finden. Außerdem soll es den Wohnungsmarkt entlasten.
Junge Familien benötigen oft größere Wohnungen und alleinstehende Personen benötigen oft kleinere Wohnungen.
Durch das Wohnungstauschprogramm soll dieses Problem gelöst werden.
Sie haben einen Mietvertrag beim Bauverein?
Sie wollen von einer größeren Wohnung in eine kleinere Wohnung ziehen?
Dann wenden Sie sich an das Amt für Wohnungswesen.
Vielleicht haben Sie auch schon einen Tauschpartner.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich gerne an uns.
Bei einer freifinanzierten Wohnung von der bauverein AG wenden Sie sich bitte an das dortige Sozialmanagement. Die mail Adresse ist: sozialmanagement@bauvereinag.de.
Brauchen Sie Hilfe?
Dann rufen Sie uns bitte an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner ist die Person, die den Anfangsbuchstaben von ihrem Nachnamen bearbeitet.
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Zuständig für die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins ist jede Gemeinde in Hessen; in der Regel die Gemeinde, in der die antragstellende wohnungssuchende Person ihren Wohnsitz hat. Hat die antragstellende wohnungssuchende Person ihren Wohnsitz außerhalb Hessens, ist in der Regel die Gemeinde zuständig, in der sie eine Wohnung beziehen möchte.
Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gegen den Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, Widerspruch erhoben werden. Zudem kann der Widerspruch bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, eingelegt werden.
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.
Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte.
Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden.
Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.
Eine bei Bezug einer Sozialwohnung wohnberechtigte Person bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei einer deutlichen Einkommensverbesserung kann jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Vorteil einer subventionierten Sozialmiete entsprechend der Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter abgeschöpft.
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:
In den Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf, die in der Anlage zu § 1 der Sozialwohnungsüberlassungsverordnung bestimmt sind, gilt der Wohnberechtigungsschein grundsätzlich nicht. Will eine wohnungssuchende Person in einer dieser Gemeinden eine Sozialwohnung beziehen, muss sie in dieser Gemeinde einen Antrag auf Registrierung als Wohnungssuchende stellen.
An die Wohnungsbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Die Einkommensgrenzen für den Bezug einer Sozialwohnung liegen zurzeit
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind um weitere 833 Euro jährlich.
Bei schriftlicher Antragsstellung
Bei elektronischer Antragsstellung
Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.
Außerdem:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein. Zum Beispiel:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
In Hessen ist die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei.
Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde steht Ihnen ein Antragsformular im Internet zum Download zur Verfügung.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
30.11.2023