Eine Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist möglich.
(Bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass die evb Nr. für H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen sein soll.)
Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt?
Ein H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, ist für historische Fahrzeuge bei allen Zulassungsarten möglich. Ausgenommen ist allerdings die Kombination mit einem Saisonkennzeichen.
Sollten Sie ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen zulassen wollen, dass bisher noch nicht in Darmstadt auf Ihren Name zugelassen ist:
dann schauen Sie bitte bei der entsprechenden Umschreibung nach den zusätzlich erforderlichen Unterlagen (s. Rubrik Umschreibung).
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.); bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass diese eVB-Nr. für ein „H-Kennzeichen“ sein soll
• Gutachten nach §23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Oldtimer-Abnahme)
• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (meistens Bestandteil der Abnahme nach §23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
• Bisherige Kennzeichenschilder (erforderlich, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Formulare)
• Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)
Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR)
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.
§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
27,80 €
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr auch bar oder mit EC-Karte und PIN bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.