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Feinstaubplakette

Info

Seit 1. März 2007 ist in Deutschland eine neue Regelung in Kraft getreten, die es den Bundesländern bzw. Städten erlaubt so genannte Umweltzonen einzurichten (35. BImSchV). Die ersten Umweltzonen wurden am 1. Januar 2008 eingerichtet.

Es wird zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen unterschieden:
Schadstoffgruppe 1: keine Plakette
Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette

Auf den Feinstaubplaketten ist die Nummer der Schadstoffgruppe angegeben. Das jeweilige Kfz-Kennzeichen wird von uns auf der Plakette eingetragen. Dann kleben Sie diese an die vorgesehene Stelle von innen an die Windschutzscheibe.

Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen können Sie mit Hilfe Ihrer Fahrzeugdokumente feststellen. Bei Fahrzeugdokumenten, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des sechsstelligen Codes. Bei Fahrzeugdokumenten, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.

Achtung: Sollten sie ohne Feinstaubplakette, mit der falschen Plakettenfarbe oder nicht dem aktuellen Kennzeichen auf Ihrer Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Benötigte Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Original oder Kopie

Rechtsgrundlagen

35. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

5,95 €
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

Teaser

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

Verfahrensablauf

Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.

Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Fachlich freigegeben am

20.08.2020