Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist / sind verloren gegangen oder wurde/n entwendet.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) empfehlen wir Ihnen eine telefonische oder schriftliche Beratung im Vorfeld.
Die abzugebende Versicherung an Eides Statt (Kosten 30,70 Euro) macht Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Hinweis:
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über die verlorengegangene Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch bei einem Notar abgeben werden. Die Versicherung an Eides Statt bitte der/dem Beauftragten samt Vollmacht und Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung mitgeben.
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
ist bei Vorlage der entsprechenden Diebstahlsanzeige von einer deutschen Polizeidienststelle, die Versicherung an Eides Statt nicht erforderlich. In diesen Fällen kann die Ersatzausstellung dann auch mittels Vollmacht an Dritte erfolgen. Die Bundespersonalausweise oder Reisepässe/Pässe mit Meldebescheinigung von beiden Personen sind hierbei vorzulegen.
Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder finden:
sind Sie verpflichtet, das alte wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Ist die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter verstorben?
Setzen sie sich bitte mit uns vorab in Verbindung.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
11,70 € - 80,00 €
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr auch bar oder mit EC-Karte und PIN bezahlen.