Hinweis:
Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich. Bitte füllen Sie das Terminformular aus, um einen Termin zu vereinbaren.
Telefonische Terminvereinbarung ist nur bei bereits gestellten Einbürgerungsanträgen möglich.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.darmstadt.de/einbuergerung
Einbürgerung von Ausländerinnen/Ausländern, die mit deutscher/deutschem Ehegattin/Ehegatten verheiratet sind oder eine/einen deutsche/n Lebenspartner/in haben nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ein/e Ausländer/in, die/der mit einer/einem deutschen Ehegattin/Ehegatten verheiratet ist oder eine/einen deutsche/n Lebenspartner/in hat, kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn sie/er:
Abweichungen sind möglich.
Alle Personen, die keine Schul- oder Berufsausbildung im Bundesgebiet nachweisen können:
müssen ein im Einbürgerungsverfahren anerkanntes Zertifikat der deutschen Sprache vorlegen (z.B. Zertifikat Deutsch). Im Internetangebot der Bundesregierung erhalten Sie alle Informationen für den Weg zur Einbürgerung.