Wenn Sie in Darmstadt wohnen, können Sie bei uns Ihren Antrag auf Einbürgerung abgeben. Wenn Sie mit deutscher/deutschem Ehegattin/Ehegatten verheiratet sind oder eine/einen deutsche/n Lebenspartner/in haben können Sie nach einer kürzeren Aufenthaltszeit eingebürgert werden.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
1. Sie leben schon drei Jahre rechtmäßig in Deutschland und die eheliche oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft besteht zum Zeitpunkt der Einbürgeurng seit zwei Jahren
2. Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
3. Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
4. Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII sichern
5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis (NICHT möglich ist die Einbürgerungen mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f,19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und §104c des Aufenthaltsgesetzes)
- Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
6. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
7. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
8. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- Formular Einbürgerungsantrag
- Formular Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Formular Informationen zum Datenschutz
- Formular Loyalitätserklärung
- Formular Merkblatt zur Verfassungstreue
- Formular Informationsblatt zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit
- Formular Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- aktueller Nationalpass und/oder Passersatz (Original und Kopie)
- aktueller Aufenthaltstitel (Original und Kopie)
- aktuelles Foto
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil; Original und Kopie; wenn erforderlich mit Übersetzung)
- Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (Original und Kopie; z.B. Sprachzertifikat oder Schulabschlusszeugnis mit der Deutschnote "ausreichend" oder höher)
- Nachweis über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Original und Kopie; z.B. Einbürgerungstest oder Schulabschlusszeugnis mit der Politiknote "ausreichend" oder höher)
- Einkommensnachweise (z. B. Entgeltabrechnungen der letzten drei Monate)
- Rentenversicherungsverlauf
- Personalausweis/Reisepass der/des deutschen Ehegattin/Ehegatten bzw. der/des oder deutschen Lebenspartner/in
Je nach Einzelfall können folgende Nachweise erforderlich sein:
- Asylanerkennungsbescheid (Original und Kopie)
- Schulbescheinigung/Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Kindergartenbescheinigung
- aktuelle Leistungsbescheide
Die Gebühren werden nach der Abgabe des Antrags vom Regierungspräsidium Darmstadt angefordert. Über die Zahlungsmöglichkeiten werden Sie im Brief mit der Rechnung informiert.
Eine Vorsprache ist nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich. Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass es aktuell eine Wartezeit bei der Terminvergabe gibt. Bitte senden Sie uns zur Terminvereinbarung eine schriftliche Anfrage per E-Mail. Geben Sie dabei zwingend den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse aller Personen an, die zum Termin kommen wollen.