Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen, indem Sie einen Kennzeichenwunsch äußern bzw. sich ein Kennzeichen vorab reservieren.
Achtung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.
Die Verlängerung der Kennzeichenreservierung ist durchaus möglich. Dies können Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder Fax vornehmen.
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
10,20 € - 12,80 €
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.
In Deutschland kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle reserviert werden. Oftmals ist eine Reservierung auch über die Internetpräsenzen der Landkreise und der Städte möglich. Die Reservierungsdauer und mögliche Verlängerungen der Reservierung legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle.