Ahndung von Verstößen
Die städtischen Hilfspolizeibeamten bestreifen die Grünanlagen.
Festgestellte Verstöße werden nach der Grünanlagensatzung geahndet.
Überwachungszeiten:
Montag bis Samstag 6.00 - 24.00 Uhr
Sonntag nach Bedarf
Geldbuße bis 1.000,- EUR