Herstellung einer Trichtermarkierung in Hofein- bzw. Hofausfahrten zur Verdeutlichung des Parkverbots in Hofein- bzw. Hofausfahrten.
Die Herstellung von Fahrbahnmarkierung und Aufstellung von festen Schildern, Absperrpfosten und Fahrradbügeln (inkl. Instandhaltung) beinhaltet:
- Herstellung und Auffrischung von Trichtermarkierung bei Hofein- bzw. Hofausfahrten.
Vorsprachen beim Mobilitäts- und Tiefbauamt nach vorheriger Terminvereinbarung
Zuständig für Kleinmaßnahmen: Herr Grimm und Herr Meusert
Durch die Straßenverkehrsbehörde genehmigte Trichtermarkierungen dürfen nur durch das Mobilitäts- und Tiefbauamt hergestellt werden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen
Auffrischungen der Trichtermarkierungen dürfen nur durch das Mobilitäts- und Tiefbauamt ausgeführt werden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde für die Trichtermarkierung.
(Der Antrag auf eine Trichtermarkierung ist formlos bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Nach Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde wird vom Antragsteller die Kostenübernahme für die Ausführung der Markierung gegeben.
Anschließend wird die Trichtermarkierung durch das Sachgebiet Straßenverkehrstechnik hergestellt.)
Ab. 275,00 €