Die Herstellung von Fahrbahnmarkierung und Aufstellung von festen Schildern,
Absperrpfosten und Fahrradbügeln (inkl. Instandhaltung) beinhaltet:
Zuständig für Kleinmaßnahmen: Herr Grimm und Herr Meusert
Zuständig für größere Maßnahmen: Herr Lins und Herr Maier
Mobile Beschilderungen liegen nicht in der Zuständigkeit des Sachgebietes sondern in der Zuständigkeit des Auftraggebers der zugehörigen Maßnahme.
Vorsprache beim Mobilitäts- und Tiefbauamt nach vorheriger Terminvereinbarung.