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Herstellung von Fahrbahnmarkierungen und Aufstellung von festen Schildern, Absperrpfosten und Fahrbahnbügeln

Info

Die Herstellung von Fahrbahnmarkierung und Aufstellung von festen Schildern,
Absperrpfosten und Fahrradbügeln (inkl. Instandhaltung) beinhaltet:
 

  • Ausschreibung bzw. Ausführen der oben genannten Bauleistungen
  • Baubegleitende Betreuung der Maßnahme
  • Abnahme der Leistung
  • Überprüfung bei Schäden sowie Beauftragung und Überwachung der Schadensbehebungen
  • Auffrischen von Fahrbahnmarkierung
  • Reparatur von Schildern, Absperrpfosten und Fahrradbügeln

Zuständig für Kleinmaßnahmen: Herr Grimm und Herr Meusert
Zuständig für größere Maßnahmen: Herr Lins und Herr Maier

Mobile Beschilderungen liegen nicht in der Zuständigkeit des Sachgebietes sondern in der Zuständigkeit des Auftraggebers der zugehörigen Maßnahme.

Vorsprache beim Mobilitäts- und Tiefbauamt nach vorheriger Terminvereinbarung.