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Förderprogramm Zisternen und Grauwasserrecyclinganlagen

Beschreibung

Zuschuss für die Anschaffung und Installation von Anlagen zum Regenwasserrückhalt im Stadtgebiet

Das Programm ist für Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (WEG), kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Es können sowohl Gebäudebesitzende als auch Mieterinnen und Mieter eine Förderung erhalten.

Voraussetzung:

  • Die Zisterne muss mindestens ein Volumen von 2000 Litern haben.
  • Das Datum der Rechnung für die Anlage muss nach dem 20.10.2022 liegen.
  • Die Anlage muss im Eigentum der bzw. des Antragstellenden stehen.
  • Es darf keine rechtliche Verpflichtung für eine Zisterne bestehen.


Stellen Sie den Antrag auf Förderung nach dem Kauf und der Inbetriebnahme der Zisterne.

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Für neue Zisternen werden je nach Volumen zwischen 200 und 500 Euro ausgezahlt. Gebrauchte Zisternen werden pauschal mit 200 Euro gefördert.
Bei zusätzlicher Nutzung im Haus für Toilettenspülung, Waschmaschine erhöht sich der Zuschuss um 200 Euro.

Wenn Antragstellende für Vorsteuerabzug berechtigt sind, verringert sich der Zuschuss um den Mehrwertsteuersatz. Dies betrifft Unternehmen und selbstständig Tätige.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt, dass auf unserer Webseite hinterlegt ist. Dort finden Sie auch das Antragsformular.

Für Fragen steht das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung gern zur Verfügung. Öffnungs-/Sprechzeiten nach Vereinbarung. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.

Benötigte Unterlagen

Das Antragsformular kann online ausgefüllt sowie heruntergeladen werden und soll mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

Einzureichende Unterlagen in Kopie:

  • Rechnungen mit Angaben zu den Gesamtkosten und des Volumens der Zisterne 
  • Bei Nutzung für die WC-Spülung, Waschmaschinenversorgung etc. die Rechnung der ausführenden Fachfirma des Hausanschlusses als Nachweis des ordnungsgemäßen Anschließens 
  • Falls Genehmigungspflichten bestehen, die erteilten Genehmigungen (z.B. Erlaubnis der Versickerung bei Gebäuden im Gewerbegebiet der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde des Umweltamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
  • Lageplan

Für KMU: Erklärung zum Antrag für Unternehmen auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe (Musterformular
Für Wohneigentümergemeinschaften: Beschlussfassung der WEG zur Anschaffung einer Zisterne und der Nachweis der Bestellung des/der Antragsstellers*in als Hausverwaltung 
Für Mieter*innen und Pächter*innen: Eigentümereinverständniserklärung (Musterformular). 

Weitere Informationen unter:www.darmstadt.de/foerderprogramme