Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:
Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt.
Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen, wie beispielsweise
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalApplying for an exemption from the ban on working on Sundays and public holidays
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- oder Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Broschüre zum Arbeitszeitgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Informationen zur Sonn- und Feiertagsarbeit
Arbeitswelt Hessen
Brochure on the Working Hours Act from the Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS) with information on working on Sundays and public holidays
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalAusnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen in Hessen
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen in Hessen