Die Gemeinden sind aufgrund des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) verpflichtet, verfügbare Daten über schädliche Bodenveränderungen und Altflächen (Altablagerungen oder Altstandorte) zu erheben, fortzuschreiben und in Form eines Altflächenkatasters zu erfassen.
Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt schriftliche Auskünfte aus dem Altflächenkataster erhalten.
Auskünfte aus dem Altflächenkataster sind gebührenpflichtig.
Bei den Daten des Altflächenkatasters handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.
Weitere mögliche Informationsquellen sind das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) oder die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG).
Altstandorte,
sind Grundstücke mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken dienten, sofern auf ihnen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Altablagerungen,
sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Altflächen,
sind Altablagerungen und Altstandorte.
Weitere Informationen:
Hilfreich sind ergänzend:
Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz ( HAltBodSchG )