Bei technischer Veränderung am Fahrzeug, z. B. Einbau eines Rußpartikelfilters oder Tieferlegung des Fahrzeuges etc.
Bei technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen oder Anhängern ist eine Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc.) notwendig.
Diese stellt ein Gutachten über die Veränderung aus. Mit diesem Gutachten kann die Zulassungsbehörde die Änderung in den Kraftfahrzeugpapieren eintragen.
Da einige technische Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen ist bei folgenden Gutachten der amtlich anerkannten Prüfstelle die Neuerteilung der BE von der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erforderlich
§ 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO
§ 21 StVZO
§ 13 EG-FGV
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie eine Einzelgen. Bzw. Betriebserlaubnis für Ihr Gutachten benötigen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
11,70 €- 20,20 €
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte mit PIN bezahlen.