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Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

Info

Bei Fragen zu den nebenstehenden Onlinediensten wenden Sie sich gerne per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de

Voraussetzungen:

  • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet
  • Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder
  • von dieser dauerhaft genutzt werden

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Nutzungsbescheinigung, wenn nicht der Fahrzeughalter

Rechtsgrundlagen

 

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Art des benötigten Ausweises bzw. nach der der Zone in der er eingesetzt werden soll.

  • Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises (§ 46 StVO)
    Zonen: H, ,R S, SK
    Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung (30,70 €)

  • Antrag auf Erteilung eines Parkausweises (§ 45 StVO)
    Zonen: i (Innenstadt), K/SCH (Kapellplatzviertel/Schulstraße),
    K (Kapellplatzviertel), JO (Johannesviertel), BE1 (Bessungen Nord), BE2 (Bessungen Ost), MA (Mathildenhöhe), WO (Woogsviertel), WA1 (Martinsviertel Ost), WA2 (Martinsviertel West)

    Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung
    - 1 Monat (30,00 €)
    - 6 Monate (70,00 €)
    - 1 Jahr (120,00 €)

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Teaser

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.

Verfahrensablauf

  • Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
  • Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
  • Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
     

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.

Bearbeitungsdauer

Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe

Leistungsbeschreibung

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 

 

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

  • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
  • die Wohnung wird selbst bewohnt und
  • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. 

Was sollte ich noch wissen?

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

10.11.2023