Übermittlungssperren
Einwohnerinnen und Einwohner können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen, bei Auskunftserteilung und Datenübermittlung an:
1. öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen (man nicht selbst) Familienmitglieder angehören,
2. Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Daten werden möglicherweise im Internet veröffentlicht),
3. Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
4. Adressbuchverlage,
5. das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Übersendung von Informationsmaterial.
Auskunftssperren
Sperre jeder Melderegisterauskunft, wenn der/die Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können.
Übermittlungssperre: Benötigt wird eine formlose schriftliche Mitteilung. Sie können aber auch unser Antragsformular nutzen.
Auskunftssperre: Benötigt wird ein schriftlicher Antrag mit Begründung. Anhand der Begründung wird geprüft, ob durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange für den/die Betroffene/n erwachsen könnte.
Keine