Überwachung und Verbuchung aller Zahlungseingänge und Leistung der Ausgaben Zahlungen zugunsten der Stadt Darmstadt werden unter dem Namen des Einzahlers und dem auf dem Bescheid / der Rechnung angegebenen Kassenzeichen vereinnahmt: Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Spielapparatesteuer, Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren), weitere Gebühren und Beiträge, Abgaben sowie Entgelte, Mieten und Pachten.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Forderungen zur Fälligkeit bei der Bank abgerufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet worden sein, wird der beauftragte Betrag zur Fälligkeit an die Stadtkasse überwiesen. Hier bitten wir darauf zu achten, dass bei Änderungen des geforderten Betrages eine Anpassung des Dauerauftrags erfolgt.
Sofern bei überfälligen Forderungen kein Zahlungseingang vorhanden ist, werden im Turnus automatisiert Mahnungen erstellt. In Abhängigkeit der Höhe des angemahnten Betrages werden hierbei Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge erhoben. Bei Überweisungen der rückständigen Forderung wird um Verwendung der vorgedruckten Überweisungsträger gebeten.
Auszahlungen werden nur dann von der Stadtkasse zentral ausgeführt, wenn eine entsprechende Anordnung des Fachamtes zur Auszahlung vorliegt. Bei Rückfragen wegen ausstehender Zahlungen bitten wir zunächst um Kontaktaufnahme mit dem Fachamt:
Zuständigkeiten für den Zahlungsverkehr nach den Anfangsbuchstaben Ihres Namens:
A, Frau Höffgen, Tel.: 06151/13-3601
B, Frau Götz, Tel.: 06151/13-3600
C-D, Herr Böttcher, Tel.: 06151/13-3603
Ea-Fl, Frau Willer, Tel.: 06151/13-2366
Fm-Gz, Frau Braun, Tel.: 06151/13-3667
H-I, Herr Breer, Tel.: 06151/13-3070
J-K, Frau Hain, Tel.: 06151/13-3668
L, Herr Breer, Tel.: 06151/13-3070
M-O, Frau Schäfer, Tel.: 06151/13-2367
M-O, Frau Zarkadas, Tel.: 06151-13-3704
P-Sb, Frau Krick, Tel.: 06151/13-2367
Sc-U, Frau Marx, Tel.: 06151/13-3606
V-Z, Frau Buchert, Tel.: 06151/2369