Zurück

Zuschüsse für anerkannte Jugendgruppen und -verbände aus dem Jugendpflegeetat

Beschreibung

Darmstädter Jugendgruppen bzw. Jugendverbände, die den Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 a Abs. 4 SGB VIII, Punkt 3, entsprechen und eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII mit dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt getroffen haben, können für ihre Angebote mit Kindern und Jugendlichen Zuschüsse aus dem Jugendpflegeetat erhalten.

Zuschüsse gibt es für:

Förderung im Bereich Freizeit und Erholung

  • Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
  • Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
  • Ferienspiele

 Internationale Jugendbegegnung

  • Internationale Jugendbegegnung

Bildung und Fortbildung

  • Außerschulische Bildungsangebote
  • Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

Nähere Informationen, die aktuellen Richtlinien und Zuschussformulare erhalten sie hier.