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Schulraumvermietung

Info

Außerhalb der Unterrichtszeiten können in den Schulen für außerschulische Zwecke Schulräume, Aulen oder Schulsporthallen auf Antrag gemietet werden.

Schulräume und Schulsporteinrichtungen können überlassen werden:
• an Sportvereine,
• an gemeinnützige Vereine,
• an juristische Personen und an Personenvereinigungen, wenn die geplante Veranstaltung kulturellen Zwecken oder der Bildungsförderung dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt,
• an Privatpersonen, die Kurse und Veranstaltungen zur Bewegungsförderung, Rehabilitation, im musischen oder sonstigen künstlerischen Bereich anbieten,
• an verfassungsgemäße politische Parteien für Veranstaltungen außerhalb der schulischen Nutzungszeiten,
• für kommerzielle Veranstaltungen


Schulräume und Schulsporteinrichtungen können nicht überlassen werden:
• für private Feierlichkeiten, wie Geburtstag-, Hochzeitsfeiern o. ä.
• für Veranstaltungen mit jugendgefährdenden, rassistischen, rechts- oder linksextremen Inhalten Weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin.

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsvorschriften der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken.