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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Die Verwaltungsfachkräfte der Wirtschaftliche Jugendhilfe setzen die verschiedenen Hilfen nach dem SGB VIII finanziell um, nachdem die pädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes die Geeignetheit und Notwendigkeit der jeweilige Jugendhilfen feststellen und installiert haben. Für nähere Informationen steht unser Sozialdienst Ihnen gerne zur Verfügung.

Zu den Hilfen nach dem SGB VIII gehören:

  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII,
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII
  • Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII,
  • Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII,
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII

Dazu gehört das Auszahlen von Pflegegeldern an Pflegestellen oder das Bezahlen von Rechnungen von Jugendhilfeanbietern, sowie die Gewährung von Zuschüssen oder einmaligen Beihilfen nach dem SGB VIII.

Die Fachkräfte der Wirtschaftliche Jugendhilfe prüfen, ob die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen für junge Menschen nach dem SGB VIII örtlich zuständig ist und ob ggf. Ansprüche auf Kostenerstattungen gegen andere Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestehen.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse wird in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe entschieden, ob und in welchem Umfang ein Kostenbeitrag von den Eltern gefordert wird. Außerdem wird der Einsatz von Kindergeld, Halb- und Vollwaisenrente, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder ähnlichen Leistungen geprüft.


Gebühren

Für die Beratung in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe fallen keinerlei Kosten oder Gebühren an.