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Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen

Info

Minderjährige Menschen, welche in Deutschland ohne Begleitung einreisen, werden durch den Städtischen Sozialdienst betreut.

 

Damit minderjährige Menschn aus dem Ausland in Deutschland entsprechend begleitet und geschützt sind, werden sie durch die Fachkräfte innerhalb des Städtischen Sozialdienstest betreut.

Benötigte Unterlagen

sofern vorhanden:

  • Passdokumente
  • Geburtsurkunde
  • sonstige beördliche Dokumente

Rechtsgrundlagen

Im Rahmen des § 42a SBG VII erfolgt eine vorläufige Inobhutnahme durch den Städtischen Sozialdienst.