Minderjährige Menschen, welche in Deutschland ohne Begleitung einreisen, werden durch den Städtischen Sozialdienst betreut.
Damit minderjährige Menschn aus dem Ausland in Deutschland entsprechend begleitet und geschützt sind, werden sie durch die Fachkräfte innerhalb des Städtischen Sozialdienstest betreut.
sofern vorhanden:
Im Rahmen des § 42a SBG VII erfolgt eine vorläufige Inobhutnahme durch den Städtischen Sozialdienst.