Finanzielle Leistungen für Personen ohne Wohnraum:
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Jobcenter), SGB XII sowie Auszahlung von Tagessätzen an durchreisende Hilfesuchende über die Teestube.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten:
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt