Info
Für die Verlegung von privaten Leitungen, Rohren und Kanälen im öffentlichen Straßenraum ist ein Gestattungsvertrag notwendig.
Gebühren
- Erdverlegte Kabel, Leitungen, Kanäle o.ä. bei Längsverlegung 2,50 EUR je m und je 0,02m² Querschnittsfläche (ca. 160mm Durchmesser), mindestens 125,00 EUR jeweils pro Jahr
- Erdverlegte Kabel, Leitungen, Kanäle o. Ä. bei Querungen 250,00 EUR pro Jahr je 0,02m² Querschnittsfläche (ca. 160mm Durchmesser)
- Schächte bis 1m³ umbauten Raumes 125,00 EUR pro Jahr
- Schächte über 1m³ je angefangenen Kubikmeter 150,00 EUR pro Jahr
Die Abschlusskosten für einen Gestattungsvertrag betragen einmalig 100,00 EUR.