In jedem Jahr bietet die Kinder- und Jugendförderung im Albert-Schweitzer-Haus eine Grundschulung für Betreuungspersonen an.
Bei dieser Schulung geht es vor allem um eine qualifizierte Vorbereitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die anstehenden Freizeiten und um die Vermittlung von umfangreichem und für Betreuungstätigkeiten relevanten Fachwissen.
Die Schulung richtet sich nach den Kriterien der Jugendleitercard.
Die Schulung umfasst Themen wie:
Die Inhalte werden zeitgemäß, mit anregenden und vor allem praktischen Elementen vermittelt. Neueinsteiger können hier von den Erfahrungen der "alten Hasen" profitieren. Die Schulung ist vom Prinzip des „Voneinander-Lernens“ geprägt. Die in der Schulung erworbenen Kompetenzen und das dabei erlernte Fachwissen bilden die Basis dafür, Kindern und Jugendlichen erlebnisreiche und unvergessliche Freizeiten zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.juleica.de
Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.
https://www.juleica.de/Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.
Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.
Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.