Zurück

Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen

Info

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bewohner und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen Grundsicherungsleistungen.

Diese sind als Einkommen vorrangig zur Deckung der Heimkosten einzusetzen sind, falls weitere Sozialhilfeleistungen beantragt wurden.