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Fußgängerunterführungen im Stadtgebiet

Kurzinfo


Kontrolle der städtischen Fußgängerunterführungen und deren technischen Einrichtungen.

Info

  • Kontrolle der technischen Einrichtungen.
  • Behebung von Mängeln, Ergänzung von Bauteilen elektrischer und elektronischer Art. 
  • Funktionsprüfung und Weiterleitung von Fehlermeldungen an die zuständigen Stellen.