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Förderprogramm Photovoltaik

Beschreibung

Zuschuss für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet.

Das Programm ist für Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (WEG), kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Dabei können sowohl Gebäudebesitzende als auch Mieterinnen und Mieter eine Förderung erhalten.

Voraussetzung:
Das Datum der Rechnung für die Module muss nach dem 28.06.2022 liegen.
Die Anlage muss im Eigentum der Antragstellenden stehen. Bei Miete oder Leasing gibt es eine Sonderregelung.
Es darf keine rechtliche Verpflichtung für eine Solaranlage bestehen.
Pro Antragstellende kann nur eine begrenzte Anzahl von Anlagen gefördert werden.

Stellen Sie den Antrag nach dem Kauf und der Inbetriebnahme.

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.

Balkonsolaranlagen, auch Mini-Photovoltaikanlage oder Stecker-Photovoltaikanlage genannt, werden mit einem Zuschuss von 50 % der Kosten gefördert. Hierzu zählen Kosten für den Kauf der Anlage, Montagekosten und Installationskosten. Die Förderung beträgt höchstens 200 Euro für Anlagen mit 200 bis 450 Watt und höchstens 400 Euro für Anlagen ab 450 Watt Systemleistung.

Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade werden mit 200 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro.

Innovative und individuelle Photovoltaik-Lösungen können erhöht gefördert werden. Wenn eine erhöhte Förderung gewünscht ist, muss dies erklärt und den Antragsunterlagen beigelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt, dass auf unserer Webseite hinterlegt ist. Dort finden Sie auch das Antragsformular.

Für Fragen steht das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung gern zur Verfügung.

Wir beraten Sie gern telefonisch.

 Weiter informationen finden sie unter:

Heiner*solarberatung berät ehrenamtlich zu Dach- und Fassadenphotovoltaikanlagen   

Heiner*heizungsoptimierung zur Einstellung der Heizkurve - Heiner*energie zu Mini-PV-Anlagen 

Benötigte Unterlagen

Das Antragsformular kann online ausgefüllt sowie heruntergeladen werden und soll mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

 Einzureichende Unterlagen in Kopie:
 • Kaufbelege bzw. (Handwerks-) Rechnungen 
 • Registrierungsbestätigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
 • E8 Formular bei Dach- und Fassadenanlagen
 • Ggfs. weitere Anlagen bei Denkmalschutz, für Mieterinnen und Mieter, Vertretungsvollmachten

Weitere Informationen unter www.darmstadt.de/foerderprogramme