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Flächennutzungsplan - Auskünfte

Kurzinfo


Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde und die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar.

Info

Jede Stadt und Gemeinde ist durch das Baugesetzbuch aufgefordert, für das gesamte Gemeindegebiet einen Plan zur Art der Bodennutzung aufzustellen (Flächennutzungsplan). Im Flächennutzungsplan werden für den bebauten Bereich Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbe- und Sondergebiete dargestellt. Zudem werden Ausstattungen des Gemeindegebietes mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z. B. Krankenhäuser, Schulen) sowie die wichtigsten Verkehrswege und Grünflächen dargestellt. Darüber hinaus werden im Flächennutzungsplan die Gebiete dargestellt, die nicht bebaut werden dürfen, wie beispielsweise Wald, landwirtschaftliche Flächen, Wiesen oder Bachauen.  

Bei der Erstellung von Rahmenplänen und Bebauungsplänen dient der Flächennutzungsplan als Richtschnur. Die Bebauungspläne müssen inhaltlich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickelt werden.

Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan und zur Änderung von Teilbereichen sowie Planungsunterlagen zum Download finden Sie auf der Themenseite Flächennutzungsplan.

Termine nach Vereinbarung

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) Zweiter Abschnitt - Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan), § 5 - § 7

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

An wen muss ich mich wenden?

Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

Herausgebende Stelle