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Betreuungsbehörde

Kurzinfo


Info

Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner in Betreuungsfragen für Betroffene mit gewöhnlichem Aufenthalt in Darmstadt.

Betroffene sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.


Auf der Grundlage des Betreuungsbehördengesetzes umfassen die Aufgaben der Betreuungsbehörde unter anderem:

  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes bei der Feststellung von Sachverhalten, die das Gericht für aufklärungsbedürftig hält
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern
  • Gewinnung geeigneter Betreuer
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

 

 

Rechtliche Betreuungen – Kein Job wie jeder andere

Sie arbeiten gerne mit Menschen?

  • Behördenangelegenheiten schrecken Sie nicht
  • Sie möchten eigenständig arbeiten und Ihre Zeit selbst einteilen
  • Sie haben Spaß an vielfältigen Aufgaben

Dann könnte die Tätigkeit als gesetzliche Betreuerin/gesetzlicher Betreuer genau richtig für Sie sein!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns gerne an oder besuchen Sie die Seite der Betreuungsbehörde.