Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner in Betreuungsfragen für Betroffene mit gewöhnlichem Aufenthalt in Darmstadt.
Betroffene sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Auf der Grundlage des Betreuungsbehördengesetzes umfassen die Aufgaben der Betreuungsbehörde unter anderem:
Rechtliche Betreuungen – Kein Job wie jeder andere
Sie arbeiten gerne mit Menschen?
Dann könnte die Tätigkeit als gesetzliche Betreuerin/gesetzlicher Betreuer genau richtig für Sie sein!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns gerne an oder besuchen Sie die Seite der Betreuungsbehörde.